Der schnelle Weg zum sicheren Wohnen

Um eine Mietwohnung von uns beziehen zu können, müssen Sie Mitglied unserer Genossenschaft werden. Die Anzahl der Anteile ist abhängig von der Wohnungsgröße. Ein Geschäftsanteil beträgt 620,00 €.

Für den Bezug einer Wohnung bis 40 qm Wohnfläche ist der Erwerb der Mitgliedschaft mit einem Geschäftsanteil Voraussetzung. Für eine Wohnung größer als 40 qm Wohnfläche ist der Erwerb eines weiteren Geschäftsanteils erforderlich.

 

Als Mitglied haben Sie das Recht auf lebenslange Nutzung einer Genossenschaftswohnung. Ihr Geschäftsguthaben nimmt am Bilanzgewinn der Volksheimstätte teil. Das verspricht Ihnen nicht nur eine Dividende (4 % in den letzten Jahren) sondern berechtigt gegebenenfalls auch zur staatlichen Prämienförderung.

 

Sollten Sie unsere Leistungen irgendwann nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, können Sie Ihre Mitgliedschaft jederzeit zum Jahresende kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt satzungsgemäß 1 Jahr.

Wer detaillierte Informationen möchte, kann hier unsere Satzung anfordern.


Ansprechpartnerin bei uns:

 Frau Trautmann
 Isabel Trautmann
 0551 / 50674 - 20
 I.Trautmann@volksheimstaette.de

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