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Vorsorgevollmacht | 23 Was ist eine Vorsorgevollmacht? Die Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie eine oder mehrere vertrauenswürdige Personen bevollmächtigen, stellvertretend für Sie zu handeln – zum Beispiel bei Krankheit, Unfall oder altersbedingten Einschränkungen. Mit einer zusätzlichen Betreuungsverfügung können Sie außerdem bereits im Voraus festlegen, wer als Betreuerin oder Betreuer eingeschaltet wird, falls ein Gericht über Ihre Angelegenheiten entscheiden muss. Was passiert ohne Vorsorgevollmacht? Sollten Sie plötzlich nicht mehr entscheidungsfähig sein, startet automatisch ein gerichtliches Betreuungsverfahren. Ohne Vorsorgevollmacht befindet also ein Gericht über Ihre Angelegenheiten, und Sie haben keine Kontrolle mehr über die Wahl der Person(en) oder die genauen Befugnisse. Eine Betreuungsverfügung hilft, das Verfahren zu vereinfachen und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden. Was regelt eine Vorsorgevollmacht und was nicht? Gesundheit: medizinische Entscheidungen, Krankenhausaufenthalte, Pflege Finanzen: Bankgeschäfte, Rechnungen, Verträge, Steuerangelegenheiten Behörden: Schriftverkehr mit Ämtern, Renten- oder Sozialleistungen Wohnung & Haushalt: Mietangelegenheiten, Regelung des Wohnorts Post & Kommunikation: Briefe, E-Mails, wichtige Nachrichten Rechtliche Vertretung: Anwälte beauftragen, Verträge unterschreiben (außer notarpflichtige) Eheschließung oder Scheidung Testament erstellen oder ändern Adoption, Sorgerechtsfragen Wahlentscheidungen Entscheidungen über Religion oder persönliche Überzeugungen Straftaten oder gesetzeswidrige Handlungen Manche Grundstücksgeschäfte oder große Vermö- gensangelegenheiten ohne notarielle Kontrolle Wer kann bevollmächtigt werden? Da die bevollmächtigte Person weitreichende Befugnisse erhält, sollten Sie ihr uneingeschränkt vertrauen können. Klassische Vertrauenspersonen sind Ehe- bzw. Lebenspartner, enge Familienmitglieder oder Freunde, es können aber auch externe Personen wie eine Anwältin oder ein Anwalt eingesetzt werden. Wichtig ist, dass Sie im Vorfeld alle wichtigen Themen besprechen und Ihre Haltung zu sämtlichen Fragen im Einzelnen klarstellen, damit im Ernstfall in Ihrem Sinne gehandelt wird. Es können auch mehrere Personen gleichzeitig, jeweils zu verschiedenen Bereichen oder aufeinander folgend bevollmächtigt werden. Welche Voraussetzungen gibt es? Zum Zeitpunkt der Erstellung müssen sowohl Sie als auch die zu bevollmächtigenden Personen geschäftsfähig sein. Die Vollmacht muss schriftlich erstellt werden und kann alle Bereiche oder nur Teile davon abdecken. Wenn Immobilien oder Unternehmensanteile im Spiel sind, ist eine notarielle Beglaubigung bzw. Beurkundung empfehlenswert, um die Anerkennung sicherzustellen. Die Vollmachtsurkunde muss so aufbewahrt werden, dass sie im Bedarfsfall schnell und einfach gefunden werden kann. Sinnvoll ist eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Sie haben noch Fragen? Finn Titze | Stark e.V. f.titze@starkev.de | 0157 80656683 www.starkev.de Vorsorgen für den Fall der Fälle Wer sich rechtzeitig um das Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung kümmert, schützt sich und seine Familie im Notfall.

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