Strom

Blitzschneller Wechsel

Die neue 24-Stunden-Regelung

Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue Vorgaben für die An- und Abmeldung von Stromverträgen. Diese Änderungen betreffen alle, die umziehen oder das Energieunternehmen wechseln möchten. 

Warum die Änderung?

Mit der Neuregelung sollen die technischen Voraussetzungen für einen Stromanbieter-Wechsel innerhalb von 24 Stunden geschaffen werden. Das Ziel ist, Energieverbrauch und Netznutzung exakt aufeinander abstimmen zu können und die flächendeckende Einführung intelligenter Messsysteme vorzubereiten. 

Was bedeutet das konkret? 

Ein Wechsel des Stromversorgungsunternehmens konnte in der Vergangenheit bis zu 6 Wochen rückwirkend vorgenommen werden. Diese Möglichkeit entfällt nun, denn seit dem 6. Juni geht das nur noch für die Zukunft. Verspätete Ab- und Anmeldung können nicht mehr nachträglich korrigiert werden! Die Gefahr, dass man gar keinen Strom erhält, besteht zum Glück nicht, da im Zweifel die Grundversorgung einspringt.  
Hinweis: Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben dabei unverändert.  

Bei konkreten Fragen zum Stromvertragswechsel, insbesondere bei Wohnungswechseln, wenden Sie sich gern an Ihre Versorgungsunternehmen oder Ihre zuständige Ansprechperson bei der Volksheimstätte.