
Vertreterin und Vertreter sein ist Ehrensache
Informationen zur Vertreterversammlung
Wohnungsgenossenschaften basieren auf dem demokratischen Grundprinzip: Jedes Mitglied hat ein grundsätzliches Mitspracherecht.
Da aber bei mehreren tausenden Mitgliedern eine direkte Beteiligung jedes Einzelnen unmöglich ist, gibt es das Amt der Vertreterin bzw. des Vertreters. Alle fünf Jahre rufen wir deshalb unsere Mitglieder dazu auf, die Personen zu wählen, die in der Vertreterversammlung ihre Interessen vertreten sollen.
Die konkreten Aufgaben der Vertreterversammlung sind in der Satzung der Volksheimstätte festgelegt. Dazu zählen u. a. die Wahl des Aufsichtsrats, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands, Entscheidungen über Anpassungen der Satzung und der Wahlordnung und die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Verwendung des Bilanzgewinns.
Vertreterinnen und Vertreter sichern die demokratische Mitbestimmung und sind das Sprachrohr für Ihre Nachbarschaft.
Wenig Amt, viel Ehre
Das Vertreteramt ist eine ehrenamtliche Tätigkeit mit geringem zeitlichen Aufwand. Der einzige Pflichttermin ist die jährliche ordentliche Vertreterversammlung, die in der Regel in der letzten Juniwoche des Jahres stattfindet.
Zurzeit findet noch bis zum 22. April eine Vertreterwahl der Volksheimstätte statt.
Der Versand der offiziellen Bekanntmachung mit allen relevanten Informationen fand am 17. Dezember 2025 statt, die Wahlunterlagen mit den Stimmzetteln und dem vorfrankierten Rücksendeumschlag wurden am 18. März 2026 an alle Mitglieder versendet.
Nach Auszählung aller Stimmen informiert die Volksheimstätte schriftlich jede gewählte Person über das Wahlergebnis. Die neu gewählte Vertreterversammlung wird Ihnen in der Mitgliederzeitung Hausnummer 07 und hier auf der Website vorgetellt.
Alle wichtigen Termine in der Übersicht finden Sie im Fahrplan.
Ihre Ansprechpersonen

