
Vertreterin und Vertreter sein ist Ehrensache
Informationen zur Vertreterversammlung
Wohnungsgenossenschaften basieren auf dem demokratischen Grundprinzip: Jedes Mitglied hat ein grundsätzliches Mitspracherecht.
Da aber bei mehreren tausenden Mitgliedern eine direkte Beteiligung jedes Einzelnen unmöglich ist, gibt es das Amt der Vertreterin bzw. des Vertreters. Alle fünf Jahre rufen wir deshalb unsere Mitglieder dazu auf, die Personen zu wählen, die in der Vertreterversammlung ihre Interessen vertreten sollen.
Die konkreten Aufgaben der Vertreterversammlung sind in der Satzung der Volksheimstätte festgelegt. Dazu zählen u. a. die Wahl des Aufsichtsrats, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands, Entscheidungen über Anpassungen der Satzung und der Wahlordnung und die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Verwendung des Bilanzgewinns.
Vertreterinnen und Vertreter sichern die demokratische Mitbestimmung und sind das Sprachrohr für Ihre Nachbarschaft.
Wenig Amt, viel Ehre
Das Vertreteramt ist eine ehrenamtliche Tätigkeit mit geringem zeitlichen Aufwand. Der einzige Pflichttermin ist die jährliche ordentliche Vertreterversammlung, die in der Regel in der letzten Juniwoche des Jahres stattfindet.
Im Frühjahr 2026 findet die nächste Vertreterwahl der Volksheimstätte statt. Die offizielle Bekanntmachung mit allen Informationen und der Möglichkeit, Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen, wird am 19. Dezember an alle Mitglieder versendet.
Ihre Ansprechperson
