Demokratie beginnt im Treppenhaus

Informationen zur Vertreterwahl 2026

Liebe Mitglieder der Volksheimstätte,

die Amtszeit unserer derzeitigen (Ersatz-)Vertreterinnen und Vertreter endet nach § 31 (5) unserer Satzung mit dem Ablauf der ordentlichen Vertreterversammlung des Jahres 2026. Bis zu diesem Tag muss eine Neuwahl stattgefunden haben. Die neue Amtszeit beginnt unmittelbar nach Ende dieser Vertreterversammlung.
Am 24. Juni 2025 wurden im Rahmen der 69. Vertreterversammlung die Mitglieder des Wahlvorstandes gemäß § 1 (2) der Wahlordnung gewählt. Der Wahlvorstand hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2025 die zur Durchführung der Wahl notwendigen nachfolgenden Beschlüsse gefasst:

1. Gewählt wird bis zum 22. April 2026, 12:00 Uhr. Bis dahin müssen die Wahlbriefe in der Geschäftsstelle der Genossenschaft in der Kasseler Landstraße 89, 37081 Göttingen eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Wahl findet ausschließlich als Briefwahl statt. Die Unterlagen zur Briefwahl werden spätestens am 20. März 2026 an alle Wahlberechtigten versendet.

2. Zur Durchführung der Wahl sind sechs Wahlbezirke gebildet worden, die möglichst zusammenhängende Wohnbezirke umfassen. Die Einteilung sehen Sie unten in der Grafik.

3. Die vom Wahlvorstand für die einzelnen Wahlbezirke aufgestellten Listen der wahlberechtigten Personen liegen vom 19. bis zum 30. Januar 2026 in der Genossenschaft zur Einsichtnahme aus. Einwände gegen die Listen können bis zum 3. Februar 2026, 12:00 Uhr schriftlich beim Wahlvorstand eingereicht werden.
Anschrift: Wahlvorstand der Volksheimstätte eG | Kasseler Landstraße 89 | 37081 Göttingen

4. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Genossenschaft gemäß § 3 (1) der Wahlordnung. Entscheidend ist die Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Wahl.

5. Der Wahlvorstand und jedes Mitglied können gemäß § 7 (1) Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl vorschlagen. Es ist möglich, mehrere Personen und sich selbst zu benennen. Wählbar ist jede Person gemäß § 4 der Wahlordnung, die am 31. Dezember 2025 in der Mitgliederliste eingetragen war und nicht dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat angehört. Die vorgeschlagene Person muss dem Wahlbezirk, für den sie benannt wird, angehören. Der Postsendung mit der offiziellen Bekanntmachung haben wir drei Wahlvorschlag-Karten beigefügt. Falls Sie darüber hinaus weitere Vorschläge einreichen möchten, steht die Karte auch zum Download zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Kandidatinnen und Kandidaten bzw. Ihre eigene Kandidatur ohne die unterschriebene Einverständniserklärung nicht berücksichtigt werden können.
Ihre Wahlvorschläge können Sie uns in den Briefkasten werfen oder im Freiumschlag, der der Bekanntmachung beigelegt wurde, an uns zurücksenden. Einsendeschluss ist der 30. Januar 2026, 12:00 Uhr. Der Wahlvorstand stellt die endgültigen Wahlvorschläge am 4. Februar 2026 fest.

6. Die Listen der vom Wahlvorstand geprüften und zugelassenen Wahlvorschläge können vom 16. bis zum 23. Februar 2026 in der Geschäftsstelle der Genossenschaft eingesehen werden. Einwände gegen die aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten können bis zum 25. Februar 2026, 12:00 Uhr schriftlich beim Wahlvorstand eingereicht werden.

Freundliche Grüße
Thorsten May
Vorsitzender des Wahlvorstandes

Ihre Ansprechpersonen

Thorsten MayVorstand

Telefon: 0551 37077 - 160

Nicole BachmannVorstandsassistenz / Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0551 37077 - 160