Unbezahlt, aber unbezahlbar
Vertreterin oder Vertreter werden
Voraussetzung
Unsere Satzung regelt, dass eine Vertreterin bzw. ein Vertreter mindestens 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig und Mitglied unserer Genossenschaft sein muss.
Ablauf
Durch die Wahlvorschläge der Mitglieder und das damit verbundene Ausfüllen der Wahlvorschlagkarte werden Sie Kandidatin bzw. Kandidat. Sie können sich auch selbst zur Wahl stellen. Der Wahlvorstand erfasst alle Vorschläge und erstellt Listen der Kandidatinnen und Kandidaten für die einzelnen Wahlbezirke, aus denen dann die Vertreterinnen und Ersatzvertreterinnen bzw. Vertreter und Ersatzvertreter gewählt werden.
Nach der Wahl informiert die Volksheimstätte schriftlich jede gewählte Person über das Wahlergebnis. Die neu gewählte Vertreterversammlung wird unseren Mitgliedern in der Mitgliederzeitung Hausnummer 07 und hier auf der Website vorgetellt.
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Rufen Sie uns gerne an, oder schreiben eine E-Mail.
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