Energiepreissteigerung

Aktuelle Informationen für unsere Mieter

Jetzt dringend Energie einsparen!

Die rasant steigenden Kosten bei Gas und Strom beschäftigen Sie als Verbraucher und uns täglich in zunehmendem Maße. Unabhängig vom Einkommen werden wir alle künftig bei Gas, Strom und Warmwasser kräftig zur Kasse gebeten. Jeder von uns ist dazu aufgerufen, Energie einzusparen. Auch wenn sich die Gasspeicher langsam wieder füllen, die Energiepreise werden bis auf weiteres nur in eine Richtung laufen: nach oben.

Sie kennen uns als lösungsorientierte Genossenschaft, die Themen sachlich und pragmatisch angeht. Unsere Aufgabe sehen wir darin, Sie in dieser nahezu unplanbaren Zeit mit Ihren Fragen und Sorgen nicht allein zu lassen, sondern praktische Antworten und Empfehlungen zu geben. Dafür ist diese Seite, die wir sehr regelmäßig für Sie pflegen, gedacht. Nutzen Sie sie bitte umfassend. So verstehen wir - auch in Krisenzeiten - Genossenschaft!

Weiterführende Links zum Thema:

https://www.niedersachsen.de/energiekrise/faq/energiekrise-faq-213832.html

https://www.bmuv.de/themen/gesundheit-chemikalien/gesundheit/innenraumluft/richtiges-lueften-und-heizen

 

FAQ Energie

Das Einsparen von Energie ist bereits seit vielen Wochen von höchstem öffentlichen Interesse.
Eine Möglichkeit dazu bieten sogenannte „Balkonkraftwerke“. Das sind Photovoltaik-Solarmodul-Anlagen, die auf Balkonen oder Terrassen installiert und betrieben werden können. Allerdings sind Aufbau und Betrieb einer solchen Anlage nicht ganz so einfach wie häufig dargestellt. Daher müssen einige wichtige Themen geklärt sein, bevor Sie ein „Balkonkraftwerk“ anschaffen und betreiben können.

Wir haben dazu eine schriftliche Vereinbarung erstellt, in der sämtliche Fragen zu Installation, Betrieb und Haftung geregelt sind.

Wenn alle Vertragsbedingungen erfüllt sind und dies sowohl von Ihnen als Mieter als auch von uns als Vermieter schriftlich bestätigt wurde, steht Ihrer alternativen Stromgewinnung nichts mehr im Wege!

Die wichtigsten Punkte dieser Vereinbarung haben wir hier für Sie zusammengestellt:

  • Es dürfen nur Solar-Module montiert werden, die für Balkonanlagen zugelassen sind, eine CE-Kennzeichnung haben und nach VDE-Norm installiert werden
  • Montage und Anschluss müssen von einer Fachfirma durchgeführt und vollständig dokumentiert werden. Die Dokumentation muss dem Vermieter vorgelegt werden.
  • Die Solar-Module müssen gegen Winddruck und -sog geschützt sein und es darf keine Blendwirkung von ihnen ausgehen
  • Es dürfen keine baulichen Veränderungen am Mietobjekt vorgenommen werden
  • Der Mieter muss eine Haftpflichtversicherung für die Photovoltaik-Anlage abschließen und diese dem Vermieter jährlich nachweisen
  • Die Wartung und Instandhaltung der Anlage obliegt dem Mieter
  • Bei Auszug muss die Anlage vollständig zurückgebaut werden, entstandene Schäden trägt der Mieter
  • Die Photovoltaik-Anlage muss durch den Betreiber der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Da der Mieter der Betreiber der Photovoltaik-Anlage ist, muss die Anmeldung durch den Mieter erfolgen.
  • Der Vermieter kann die Genehmigung für die Photovoltaik-Solarmodul-Anlage bei berechtigtem Interesse zurückziehen
  • Für eventuelle Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen muss die Anlage auf Mieterkosten abgebaut werden
  • Für eventuelle Ausfälle bei der Stromerzeugung besteht kein Ersatzanspruch an den Vermieter
  • Der Vermieter behält sich vor die Installation der Anlage vor Ort zu überprüfen

Wenn sie vorhaben, sich ein „Balkonkraftwerk“ anzuschaffen, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung, damit wir die notwendigen Details zur Ausführung mit Ihnen abstimmen können.

Hierzu können Sie uns einfach eine E-Mail an vh@volksheimstaette.de senden und wir treten kurzfristig mit Ihnen in Kontakt.

 

 

30.09.2022: Die Bundesregierung hat die zum 01.10.2022 geplante Gaspreisumlage wieder zurückgezogen. Stattdessen soll eine Gaspreisbremse eingeführt werden.

10.10.2022: Eine Expertenkommission stellt ihre Vorschläge für ein zweistufiges Entlastungsverfahren (Gas- und Wärmepreisbremse) vor. In den kommenden Wochen wird die Bundesregierung die Umsetzung beraten.

  • Räume, die Sie nutzen, sollten nicht kälter als 17 Grad werden, weil sich anderenfalls die Gefahr von Schimmelbildung dramatisch erhöht!
  • Passen Sie Ihr Lüftungsverhalten an:  Stoßlüftung mehrmals täglich mit weit geöffnetem Fenster. Vermeiden Sie Fenster zu kippen.
  • Im Winter mehrmals täglich 5 bis 10 Minuten lüften.
  • In Bad und Küche, wo Wasserdampf beim Duschen bzw. Kochen entsteht, regelmäßig  und ausreichend lüften.
  • Lüften Sie auch selten genutzte Räume regelmäßig.
  • Waschmaschine nur vollbeladen starten. Überprüfen Sie das Eco-Programm Ihrer Waschmaschine. Nutzen Sie es, falls vorhanden. Das Kurzprogramm benötigt mehr Energie zum Aufheizen.
  • Wenn möglich, verzichten Sie auf den Betrieb des Wäschetrockners.
  • Geschirrspülmaschine nur starten, wenn sie voll beladen ist.
  • Das Gefrierfach / den Gefrierschrank regelmäßig abtauen. Je weniger Eisbildung, umso weniger Energiebedarf.
  • Brötchen im Backofen aufbacken? Nutzen Sie lieber einen Toaster mit Brötchenaufsatz, das spart bares Geld.
  • Umluftfunktion/Backofen: Ein Vorheizen des Backofens, wie in vielen Rezepten angegeben, ist nicht notwendig.
  • Kartoffeln, Reis & Co.: Kochen Sie nur mit Deckel und schalten Sie in der Hälfte der Garzeit die Herdplatte/das Ceranfeld ab. So garen Ihre Nahrungsmittel im geschlossenen Topf ohne Strom fertig.
  • Schon einmal über einen Schnellkochtopf nachgedacht? Mit dieser Garmethode lassen sich bis zu 50 % Energie einsparen.
  • Elektrogeräte nicht im Standby-Modus belassen.
  • Senken Sie Ihre Raumtemperatur auf ca. 18 Grad.
  • Versuchen Sie Ihre Wohnung gleichmäßig zu heizen. Die Heizung beim Wohnung verlassen auszustellen und bei Rückkehr wieder hochzudrehen, kostet immens viel Energie. Daher besser auf einer Temperatur konstant belassen.
  • Die Heizung nachts drosseln, tagsüber auf konstanter Temperatur belassen.
  • Nur lauwarm und kurz duschen (dürfte in der kalten Jahreszeit eine der Herausforderungen werden. Leider.)
  • Hände mit kaltem bis lauwarmen Wasser waschen. Beim Einseifen das Wasser abdrehen und erst zum Abwaschen wieder anstellen.
  • Verzichten Sie auf Vollbäder.
  • Sie verwenden einen klassischen Herd mit Kochplatten oder Ceranfeldern? Dann lohnt es sich Wasser bis 1,5 l im Wasserkocher zu erhitzen und zum Kochen weiterzuverwenden.
  • Schließen Sie konsequent alle Türen zu Ihren Räumen!
  • Halten Sie den Heizkörper frei von Möbelstücken und Vorhängen. Die Wärme muss im Raum frei zirkulieren können.
  • Wir raten von einer Innendämmung hinter den Heizkörpern wegen der Gefahr von Schimmelbildung dringend ab!

Der eigenmächtige Austausch herkömmlicher Heizungsthermostat-Ventile an Heizkörpern ist grundsätzlich durch die Volksheimstätte genehmigungspflichtig.
Die Ventile gehören zur technischen Wohnungsausstattung und müssen daher fachmännisch ausgetauscht werden, um Schäden zu vermeiden.

Eine Kostenbeteiligung durch die Volksheimstätte ist nach derzeitigem Stand nicht geplant.

Bitte prüfen Sie auch hier kritisch die Sinnhaftigkeit der Investition. Die Reduzierung der Raumtemperatur ist auch mit vorhandenen Thermostaten möglich, ebenso wie die gleichbleibende Beheizung von Räumen.

In einem Anschreiben an alle Mieter informierte unser Vorstand im August 2022 zum aktuellen Stand der Entwicklungen. Lesen Sie hier gleich weiter ...

In diesem Jahr haben Sie die Abrechnungen zu den Betriebs- und Heizkosten für 2021 erhalten. In Bezug auf Ihr Abrechnungsergebnis und aufgrund der dramatischen Preissteigerung im Energiesektor haben wir die Vorauszahlungen innerhalb der Abrechnung vorausschauend auf das Kalenderjahr 2022 angepasst.

Eine weitere Erhöhung der Vorauszahlungsbeträge zum Beginn des Jahres 2023 wird erforderlich sein und Ihnen in Kürze schriftlich mitgeteilt werden. Wir versuchen damit extrem hohen Nachzahlungen unserer Mieter zu begegnen. Ob diese Maßnahme ausreichen wird, kann zum heutigen Zeitpunkt leider nicht versprochen werden.

Uns erreicht die Frage aus der Mieterschaft, wann wir Solarthermie auf unseren Dächern installieren und Gasheizungen gegen Wärmepumpen tauschen.

Eine gute Frage, die auf Zukunft zielt und uns sehr intensiv beschäftigt. Auch wenn der Druck nach Kosteneinsparungen enorm hoch ist, können wir Schnellschüsse nicht starten.

Solarthermie und Wärmepumpen bedeuten für uns energetische Sanierung, die sorgfältig geplant und finanziert werden muss. Eine kurzfristige Umsetzung ist daher unmöglich.

Wärmepumpen sind bis ins nächste Jahr vergriffen. Firmen, die die Geräte einbauen könnten, sind langfristig ausgebucht. Der Betrieb einer Wärmepumpe im Neubau ist ohne Probleme möglich (siehe unser Neubau Weserstraße 43). Bei vielen Bestandsgebäuden ergibt sich durch den einfachen Einbau einer Wärmepumpe jedoch nicht die erhoffte Ersparnis, wenn nicht auch zusätzliche Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden.

Um Wohnungen in älteren Gebäuden mit normalen Heizkörpern ausreichend heizen zu können, muss eine Temperatur von ca. 60 Grad im Heizkreislauf erreicht werden. Die meisten Wärmepumpen arbeiten effizient bei ca. 40 Grad. Um auf 60 Grad zu kommen, benötigt die Wärmepumpe zusätzlich Strom. Dieser zusätzliche Strombedarf ist dann häufig so hoch, dass die Kosten dafür das Einsparpotential der Wärmepumpentechnik vollständig aufzehren.

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