Häufige Fragen / FAQ

Ihre Fragen - unsere Antworten

Das geht sehr einfach: Vereinbaren Sie mit Frau Isabel Trautmann einen Termin in unserer Geschäftsstelle. Dort werden Sie umfassend beraten und können im Anschluss Ihre Mitgliedschaft eröffnen.

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Carmen Erbach. Am besten besuchen Sie uns während unserer Öffnungszeiten, füllen einen Interessentenbogen aus und klären Ihre Fragen direkt mit Frau Erbach.

Wenn beispielsweise die Heizung am Wochenende ausfällt, dann nutzen Sie unseren Notdienst-Service. Bei einem Schaden oder einer Reparatur, während unserer Öffnungszeiten, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei der Reparaturannahme, Frau Martina Rink.

Vereinbaren Sie einfach einen Gesprächstermin mit den Fachleuten unserer Wohnungs- und Eigentumsverwaltung. Sie erhalten rasch ein Angebot. Die Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen hier jederzeit auch gerne beratend zu Seite.

In der Abrechnung sind alle angefallenen Kostenpositionen detailliert aufgeführt und werden mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet.

Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugesandt werden. In der Regel im späten Frühjahr des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahres, spätestens jedoch zum 31. Dezember.

Der Abrechnungszeitraum / die Abrechnungsperiode beträgt grundsätzlich 12 Monate. Unsere Wohnungen werden in dem Abrechnungszeitraum (kalenderjährlich) vom 01. Januar bis 31. Dezember abgerechnet.

Das Abrechnungsguthaben wird in der Regel unabhängig vom Mieteinzug gesondert überwiesen.

Die Abrechnungsperiode unserer Mietwohnungen ist das Kalenderjahr. Maßgeblich für Ihre Abrechnung ist das Ende der Kündigungsfrist, also Ihr Vertragsende. Bis zum Ende der Kündigungsfrist sind Sie daher zeitanteilig an den Kosten beteiligt. Ihr Zeitraum ist in Ihrem Abrechnungsschreiben unter der jeweiligen Betriebskostenposition ausgewiesen.

Die im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegten Kosten können Sie teilweise steuerlich (gemäß §35a EStG) geltend machen. Begünstigt sind Handwerkerleistungen, z. B. Wartungsarbeiten sowie haushaltsnahe Dienstleistungen , z. B. Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst u. ä. Absetzbar sind allerdings nur die reinen Arbeits- und Fahrtkosten. Materialkosten sind nicht absetzbar.

In Ihrer Abrechnung finden Sie eine separate Zusammenstellung der haushaltsnahen Dienstleisungen sowie der Handwerkerleistungen, die Sie mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen können. Da Sie Ihre Abrechnung im allgemeinen erst im späten Frühjahr erhalten, erkennt das Finanzamt auch zeitversetzt Ihre letzte Betriebskostenabrechnung aus dem Vorjahr an.

Carmen Erbach

Zentrale Vermittlung

Telefon: 0551 37077 - 0

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c.erbach@volksheimstaette.de