Mitgliedschaft

Um eine Mietwohnung bei uns anmieten zu können, müssen Sie spätestens bei Mietvertragsabschluss die Mitgliedschaft erwerben. Der Erwerb einer Mitgliedschaft im Vorfeld ist jedoch nur sinnvoll, wenn Sie bei Ihrer Wohnungssuche nicht unter Zeitdruck stehen, da wir zur Zeit keinen Leerstand haben.

Bei der Vergabe einer Wohnung entscheidet der Zeitpunkt der Mitgliedschaft. Mitglieder mit der älteren Mitgliedsnummer haben hierbei Vorrang.

Mitglied werden Sie mit einem Anteil in Höhe von 620,00 €. Für die reine Wohnungssuche reicht der Erwerb eines Anteils vorerst aus. Erst bei Vertragsabschluss müssen die für die Wohnung erforderlichen Anteile erworben werden. Bei einer Wohnungsgröße bis 80 m² ist der Erwerb von zwei Anteilen notwendig. Bei einer Wohnungsgröße über 80 m² sind drei Anteile erforderlich. Maximal drei Anteile können pro Mitglied erworben werden. Auf Ihr Geschäftsguthaben (= Ihr Anteil / Ihre Anteile) schütten wir eine Dividende aus. Die Höhe wird jährlich durch die Vertreterversammlung beschlossen und liegt aktuell bei 4 %.

Sofern Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, so können Sie diese immer zum 31.12. eines jeden Jahres schriftlich aussprechen. Die Kündigungsfrist beträgt danach 1 Jahr. Nach dem Beschluss durch die Vertreterversammlung, ca. Mitte des übernächsten Jahres, zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aus.

Der Erwerb der Mitgliedschaft ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte setzen Sie sich dafür mit uns telefonisch in Verbindung oder senden Sie uns eine E-Mail. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Isabel Trumpusch.

Bitte beachten Sie: Vor Eröffnung einer Mitgliedschaft erbitten wir die Zustimmung zur Einholung einer Bonitätsauskunft.

Ansprechpartner

Isabel Trumpusch

Mitgliedschaft

Telefon: 0551 37077 - 230

Telefax: 0551 37077 - 499

i.trumpusch@volksheimstaette.de